- Allgemein
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Bikeep gelten bei der Nutzung von Diensten von Bikeep.
- Zusätzliche länderspezifische oder stadtspezifische ( „Servicebereich“ ) Bedingungen, die in dem Gebiet gelten, in dem der Dienst genutzt wird.
- Der Dienst nutzt das von Bikeep bereitgestellte Fahrradhaus zum Abstellen von Fahrrädern.
- Auf Grundlage dieser Vereinbarung gewährt Bikeep dem Nutzer das Recht, den Fahrradhaus-Stellplatz für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen und den Dienst bereitzustellen.
- Ein Parkvorgang ist die Zeit, in der das Fahrrad sicher im Bikeep Haus geparkt ist.
- Bikeep bietet sicheres Parken für Fahrräder und übernimmt keine Verantwortung für zurückgelassene Fahrräder.
- Bikeep übernimmt keine Verantwortung für gestohlene oder beschädigte Fahrräder.
- Bikeep bietet den Dienst über RFID-/NFC-Karte, über die mobile Anwendung und andere („“Möglichkeiten zum Starten des Parkvorgangs), die zum Öffnen eines Fahrradhauses verwendet werden.
- Nutzer ist die Person, die den Dienst unter Nutzung des Fahrradhauses in Anspruch nimmt.
- Parkbedingungen
- Das Parken beginnt, wenn der Nutzer den Beginn des Parkvorgangs über die Mittel zum Starten der Parkvorgänge meldet.
- Die Parkzeit endet, wenn der Nutzer das Ende des Parkvorgangs über die gewählte Startmethode meldet.
- Der Nutzer kann den Parkplatz im Fahrradhaus reservieren. Die maximale Reservierungszeit und die damit verbundenen Gebühren (falls zutreffend) werden in der mobilen App angezeigt.
- Die maximal empfohlene Parkdauer im Fahrradhaus beträgt 72 Stunden.
- Bikeep hat das Recht, Fahrräder zu entfernen, wenn diese 90 Tage lang im Fahrradhaus gestanden haben. Wurde ein Fahrrad von Bikeep entfernt, kann der Eigentümer sein Fahrrad innerhalb von 4 Monaten nach der Entfernung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 € zurückerhalten. Nach 4 Monaten hat Bikeep das Recht, das entfernte Fahrrad zu verwerten.
- Bei der Nutzung von Bikeep Fahrradhäusern ist der Nutzer verpflichtet:
- Das Fahrradhaus nur zum Abstellen eines normalgroßen Fahrrads nutzen;
- Das Fahrradhaus mit Bedacht nutzen und andere nicht stören;
- Wenn die Parkzeit abgelaufen ist, ist der Nutzer verpflichtet, die anfallenden Gebühren (falls zutreffend) zu bezahlen und das Fahrradhaus freizugeben.