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Nutzungsbedingungen für die Nutzung

Bikeep Fahrradhäuser

  1. Allgemein
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Bikeep gelten bei der Nutzung von Diensten von Bikeep.
    2. Zusätzliche länderspezifische oder stadtspezifische (​ „Servicebereich“ ​) Bedingungen, die in dem Gebiet gelten, in dem der Dienst genutzt wird.
    3. Der Dienst nutzt das von Bikeep bereitgestellte Fahrradhaus zum Abstellen von Fahrrädern.
    4. Auf Grundlage dieser Vereinbarung gewährt Bikeep dem Nutzer das Recht, den Fahrradhaus-Stellplatz für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen und den Dienst bereitzustellen.
    5. Ein Parkvorgang ist die Zeit, in der das Fahrrad sicher im Bikeep Haus geparkt ist.
    6. Bikeep bietet sicheres Parken für Fahrräder und übernimmt keine Verantwortung für zurückgelassene Fahrräder.
    7. Bikeep übernimmt keine Verantwortung für gestohlene oder beschädigte Fahrräder.
    8. Bikeep bietet den Dienst über RFID-/NFC-Karte, über die mobile Anwendung und andere („“Möglichkeiten zum Starten des Parkvorgangs), die zum Öffnen eines Fahrradhauses verwendet werden.
    9. Nutzer ist die Person, die den Dienst unter Nutzung des Fahrradhauses in Anspruch nimmt.
  2. Parkbedingungen
    1. Das Parken beginnt, wenn der Nutzer den Beginn des Parkvorgangs über die Mittel zum Starten der Parkvorgänge meldet.
    2. Die Parkzeit endet, wenn der Nutzer das Ende des Parkvorgangs über die gewählte Startmethode meldet.
    3. Der Nutzer kann den Parkplatz im Fahrradhaus reservieren. Die maximale Reservierungszeit und die damit verbundenen Gebühren (falls zutreffend) werden in der mobilen App angezeigt.
    4. Die maximal empfohlene Parkdauer im Fahrradhaus beträgt 72 Stunden.
    5. Bikeep hat das Recht, Fahrräder zu entfernen, wenn diese 90 Tage lang im Fahrradhaus gestanden haben. Wurde ein Fahrrad von Bikeep entfernt, kann der Eigentümer sein Fahrrad innerhalb von 4 Monaten nach der Entfernung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 € zurückerhalten. Nach 4 Monaten hat Bikeep das Recht, das entfernte Fahrrad zu verwerten.
    6. Bei der Nutzung von Bikeep Fahrradhäusern ist der Nutzer verpflichtet:
      1. Das Fahrradhaus nur zum Abstellen eines normalgroßen Fahrrads nutzen;
      2. Das Fahrradhaus mit Bedacht nutzen und andere nicht stören;
    7. Wenn die Parkzeit abgelaufen ist, ist der Nutzer verpflichtet, die anfallenden Gebühren (falls zutreffend) zu bezahlen und das Fahrradhaus freizugeben.