Skip to main content

Nutzungsbedingungen für die Nutzung

Persönliche Rollerstation

1. Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bikeep gelten bei der Nutzung der Dienste von Bikeep.

1.2 Zusätzliche länder- oder stadtspezifische („„Servicebereich““) Bedingungen, die in dem Gebiet gelten, in dem der Dienst genutzt wird.

1.3 Der Dienst nutzt die von Bikeep bereitgestellten Rollerstationen zum Parken persönlicher Roller.

1.4 Auf der Grundlage dieser Vereinbarung gewährt Bikeep dem Nutzer das Recht, den Platz in der Rollerstation für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen und den Dienst bereitzustellen.

1.5 Ein Parkvorgang ist die Zeit, in der der Roller sicher in der Bikeep Rollerstation geparkt ist.

1.6 Bikeep bietet sicheres Parken für Roller und übernimmt keine Verantwortung für abgestellte Roller.

1.7 Bikeep übernimmt keine Verantwortung für gestohlene oder beschädigte Roller.

1.8 Bikeep bietet den Dienst über kontaktlose (RFID/NFC) Karte, über die mobile Anwendung und andere („„Mittel zum Starten des Parkvorgangs““), die zum Öffnen eines freien Rollerstationsplatzes verwendet werden.

1.9 Nutzer ist die Person, die den Dienst unter Nutzung der Rollerstationen abschließt.

 

2. Parkbedingungen

2.1. Das Parken beginnt, wenn der Nutzer den Beginn des Parkvorgangs über die Mittel zum Starten der Parkvorgänge meldet.

2.2. Die Parkzeit endet, wenn der Nutzer das Ende des Parkvorgangs über die gewählte Startmethode meldet.

2.3. Der Nutzer kann den Parkplatz in der Rollerstation reservieren. Informationen zur maximalen Reservierungszeit und den damit verbundenen Gebühren (falls zutreffend) werden in der mobilen App angezeigt.

2.4. Bikeep und Bikeep-Partner haben das Recht, Roller zu entfernen, wenn diese länger als 7 Tage in der Rollerstation gestanden haben. In Falls Bikeep den Roller entfernt hat, kann der Besitzer des Rollers seinen Roller gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 € innerhalb von 4 Monaten nach der Entfernung zurückerhalten. Bitte kontaktieren Sie support@bikeep.com, um den Roller abzuholen. Nach 4 Monaten hat Bikeep das Recht, den entfernten Roller zu verwerten.

2.5. Bei der Nutzung der Bikeep Rollerstation ist der Nutzer verpflichtet:

2.5.1. Die Rollerstation nur zum Parken eines Rollers normaler Größe zu nutzen;

2.5.2. Die Rollerstation mit Bedacht zu nutzen und andere nicht zu stören;

2.6. Wenn die Parkzeit abgelaufen ist, ist der Nutzer verpflichtet, die erforderlichen Gebühren (falls zutreffend) zu zahlen und den Platz in der Rollerstation freizugeben.